Warum die Feuerwehr auch bei Nacht

mit Martinshorn fährt!

 

 

Stellen Sie sich vor:

Sie wohnen beim Feuerwehrhaus oder an der Hauptstraße.
Nachts um 3 Uhr fährt mit lautem Getöse die Feuerwehr an ihrem
Haus vorbei. Sie werden wach. Was denken Sie?

 Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen oder

• Die werden doch nicht zu uns kommen oder

• Sind alle unsere Kinder zu Hause oder

• Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören?!

 

Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über
kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall
möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung.
Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinshorn.
Es ordnet an: „ Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“
Das Blaulicht allein ist hierfür nicht ausreichend                                                                                                                .

 

 

 

 

 

Stellen sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute

• vor 3 Minuten noch selbst in ihren Betten waren – wie Sie

• um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen – wie Sie

• die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oftmals auch für die Familien gilt)

 

Blaulicht und Martinshorn - was tun?

 

Begegnet man im Straßenverkehr Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn,
dann ist der Notfall nicht weit. Viele Verkehrsteilnehmer wissen in diesen Situationen
nicht, wie sie sich verhalten sollen, reagieren falsch oder gar nicht und halten so die
Retter von ihrer Hilfeleistung ab. Das Ende einer Einsatzfahrt ist oft genug ein Unfall.
Aber auch durch Behinderungen im Großstadtverkehr geht den Einsatzkräften wertvolle
Zeit verloren.

 

Um Verkehrsteilnehmern wichtige Verhaltenstipps zu geben, hat der ADAC gemeinsam
mit der Polizeidirektion Hannover, der Feuerwehr Hannover und der Landesverkehrswacht
Niedersachsen eine Broschüre mit dem Titel „Blaulicht und Martinshorn – was tun?“ heraus-
gegeben. Sie informiert gleichzeitig darüber, wer wann die Sonderrechte nutzen darf und
verdeutlicht anhand von Piktogrammen das richtige Verhalten in den am häufigsten
auftretenden Gefahrensituationen.

 

 

 

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Notruf 112

Florian Rotenburg